4
Aug
2007

so einfach ist es mit dem Insolvenzverfahren

Ich könnte kotzen.......

Der Erzeuger meiner Tochter hat bei ihr Unterhaltsschulden von mehr als 25.000 Euro......

Man(n) gehe zum Staat, beantrage "private Insovelnz" und Ruck-Zuck wird`s gewährt......

Das liebe Jugendamt......Vertreter, der nichtvolljährigen Kinder......

Letzte Woche kam der Beschluss und wir konnten dem nix entgegen bringen.....

In meiner Wut schreibe ich der zuständigen Sachbearbeiterin des Jugendamtes dieses hier:

Stadtjugendamt
Frau xxxx
XXXstrasse

xxxx

Betreff: Unterhalt meiner Tochter xxxx Zeichen 000 Name

Sehr geehrte Frau XXXX,

Ich möchte Bezug auf ihr Schreiben vom 21.07.07 nehmen, da sie ja nach mehrmaligem Versuch telefonisch nicht zu erreichen waren.
Sie senden mir eine Kopie des Beschlusses des Amtsgerichts xxxx mit der Information, dass eine Restschuldbefreiung nicht verhindert werden konnte. Herr XY erhält 423,- Euro Hilfe zum Lebensunterhalt und daher wäre auch keine Zahlung zu erwarten, dieses bedauern sie, was dem Ruf vom Jugendamt sicher gerecht wird!

3 Tage zuvor erhalte ich ein Schreiben welches vom 25.05.07 an uns gerichtet wurde, also 7 Wochen später! mit „ zur Kenntnisnahme“….Fragen beantworten sie gern….dieses Schreiben wurde (handlich verbessert- alte Adresse ) an meine jetzige Adresse geschickt, obwohl ich meine jetzige Adresse bei ihnen rechtzeitig angegeben habe!

Das Amtagericht X hat einfach über unseren Kopf hinweg entschieden, dass ihm eine Restschuldbefreiung gewährt wird. Laut dem Beschluss hat die Stadt X (Jugendamt) weder einen Versagungsgrund dargetan noch hinreichend glaubhaft gemacht, warum die Restschuldbefreiung nicht in Frage kommt, Gläubigerin ist hingewiesen worden und Stellungnahme ist nicht angenommen worden, was wiederum gar nicht stimmt, weil niemand mich kontaktiert hat!

Ich frage mich wieso das Jugendamt, oder sie, mich nicht informiert haben, das alle Gläubiger gehört worden sind…nur wir nicht! In dem Schreiben sieht es so aus, als ob wir kein Interesse daran hatten.

Ich glaube vielmehr, das sich das Jugendamt sehr einfach gemacht hat, sich mit dem Gedanken abgefunden hat: Herr XY ist in Schulden, kann eh nicht mehr für Unterhaltsleistungen aufkommen, und meine Tochter ist ja bald volljährig!

Ich finde das sehr traurig, da wird mir noch geschrieben wieviel Herr XY zum Lebensunterhalt bekommt und meine Tochter hat nicht mal ein Viertel von dem um ihr jugendliches Leben einiger Maßen leben zu können. Nein, viel mehr sucht sie sich kleine Aufgaben um sich ihr Taschengeld auf zu bessern, nur weil Herr XY nicht mal in der Lage ist, ihr monatlich 5 Euro zukommen zu lassen!
Es war auch für ihn immer wieder einfach, Prozesse zu führen, die Geld kosteten, Besuchsrecht einzuklagen, nicht mal ein zu halten…..nur des Geldes wegen….es ging ihm immer wieder nur ums Geld!

Meine Tochter ist mehr als vom Jugendamt enttäuscht!

Da Herr XY ja nun gegenüber meiner Tochter schuldenfrei ist und sicherlich weiterhin ein wunderbares Leben auf Staatskosten führt, wird es sicherlich nicht lange dauern bis er wieder eine beachtliche Schuldensumme zusammen hat, sei es dem Staat gegenüber oder sonst wo. Der Staat soll nicht in ferner Zukunft an kommen, wenn meine Tochter einmal beruflichen Erfolg hat, das Sie einmal für ihn Unterhaltsleistungen gewähren soll! ( lasse andere Rechtsmittel prüfen)

Ferner hatte das Arbeitsamt ihnen aber schon einmal mitgeteilt, das das Kreisjugendamt für uns zuständig ist, und unsere Adresse sollte dorthin weiter gereicht werden. Auch hatte man schon gesagt, dass die Beistandschaft weiter geführt werden sollte.
Ich frage mich jetzt allerdings, ob es nun noch sinnvoll ist, sie weiter zu führen!


Mit freundlichem Gruß


Tja, bin mal gespannt ob jemals sich die "gute" Dame noch mal bei uns meldet.......
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